Twitch & Amazon sehen sich mit Klage wegen KI-Training durch einen Streamer konfrontiert
Twitchs KI-Trainingskontroverse ist nun vor Gericht gelandet. Ein in Connecticut ansässiger Streamer verklagt Twitch und die Muttergesellschaft Amazon mit der Begründung, dass Videos von Creatorn ohne Erlaubnis oder Vergütung zum Training generativer KI verwendet wurden.
Twitchs KI-Richtlinie rückt Creator ins Rampenlicht
Streamer Warren Pandiscia hat in Kalifornien eine geplante Sammelklage eingereicht (via Courthouse News). Er wirft Twitch und Amazon vor, Millionen von Videos für die KI-Entwicklung kopiert zu haben. Die Klage behauptet, Twitch habe bereits 2024 damit begonnen, Inhalte von Creatorn zu scrapen.
Pandiscia sagt, die Unternehmen hätten vertragliche Pflichten und kalifornische Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb verletzt. Twitch bestätigte Anfang des Monats, dass Amazon Streams, Übertragungen, Clips, Chats, Bilder und Text für das KI-Training verwenden darf. Die Plattform bietet inzwischen eine Opt-out-Einstellung an, aber Kanäle werden automatisch einbezogen, es sei denn, Creator ändern ihre Einstellungen.
Das führt zu einer weiteren Komplikation. Twitch gibt an, dass die Einstellung pro Kanal gilt. Inhalte, die auf einem anderen Kanal erscheinen, der nicht widersprochen hat, können daher weiterhin für das Training infrage kommen.
Twitch verteidigt seinen Opt-out-Ansatz
Twitchs Chief Product Officer Mike Minton verteidigte die Entscheidung während eines Streams am 12. August. „Wenn es ein Opt-in wäre, würde niemand mitmachen. Das ist ehrlich gesagt die Antwort“, sagte Minton. Das Unternehmen gibt an, dass KI-Training Funktionen bei Amazon insgesamt unterstützen kann. Ein Beispiel betrifft die Nutzung von Audio zur Verbesserung von Speech-to-Text-Modellen und Untertiteln.
Pandiscia argumentiert, Creator hätten gefragt werden müssen, bevor ihre Werke in KI-Trainingsdatensätze aufgenommen wurden. Er gibt an, er habe sich sofort abgemeldet, nachdem er die Einstellung entdeckt hatte. Die Klage fordert Schadensersatz, Rückerstattung, Gewinnabschöpfung und eine Unterlassungsverfügung. Außerdem wird geltend gemacht, dass Creator geistiges Eigentum, das bereits für das Training kopiert wurde, nicht zurückerlangen können.
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